Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird für viele Unternehmen von besonderem Interesse sein, da es eine zentrale Rolle im Bereich der Barrierefreiheit spielt. Es verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein müssen. Der große Unterschied zu bisherigen Regelungen liegt darin, dass dieses Gesetz auch den privaten Wirtschaftssektor betrifft. Bisher waren vor allem öffentliche Einrichtungen an barrierefreie Vorgaben gebunden, doch ab dem 28. Juni 2025 müssen auch Onlineshops und viele andere Websites im Wirtschaftssektor barrierefrei gestaltet sein.
Das BFSG betrifft eine Vielzahl von digitalen Angeboten und Dienstleistungen, von Webshops über Apps bis hin zu Terminals oder elektronischen Ticketautomaten. Wichtig ist, dass es Ausnahmen gibt: Kleinste Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von der Regelung befreit.