Rechtliches

BITV

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) setzt § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) um und legt technische Standards fest, die speziell für die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene gelten. Die BITV schreibt vor, dass Webseiten und mobile Anwendungen von Bundesbehörden barrierefrei gestaltet werden müssen.

Die BITV ist besonders wichtig für öffentliche Stellen und Behörden, da sie sicherstellt, dass diese ihre digitalen Angebote so gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Technisch orientiert sich die BITV stark an den internationalen Richtlinien der WCAG und stellt sicher, dass Barrierefreiheit nicht nur ein nationales, sondern ein globales Thema bleibt.